Illustration mit zwei Personen. Eine Person hält ein Blatt mit einem schwierigen Text in der Hand. Die Person daneben die Übersetzung in Leichter Sprache.

Inklusion rückt politisch mehr in den Fokus – auch barrierefreie Kommunikation?

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Die Schweiz diskutiert über mehr Inklusion: Eine Volksinitiative will die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung verankern. Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag vorgelegt, über den nun das Parlament und später die Bevölkerung entscheidet. Auch für barrierefreie Kommunikation könnte das Folgen haben.

Barrierefreiheit wird in Europa zunehmend gesetzlich geregelt. Seit Mitte 2025 gelten in Deutschland und Österreich neue Gesetze, die dem European Accessibility Act (EAA) folgen. Was das für Schweizer Anbieter auf jenen Märkten bedeutet, ist hier erläutert.

In der Schweiz selbst gilt weiterhin das über 20 Jahre alte Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Es setzt das Diskriminierungsverbot aus der Bundesverfassung um. 2014 verpflichtete sich die Schweiz zudem zur Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Gemäss vielen Betroffenen greift die aktuelle Gesetzgebung zu wenig und zu langsam. So kam 2024 eine eidgenössische Volksinitiative zustande.

Verfassungsartikel versus Gesetzesrahmen

«Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen» fordert die Inklusions-Initiative und will das direkt in der Verfassung festschreiben.

Ziel ist ein inklusiver Alltag, in dem möglichst alle selbstbestimmt leben können – und an Bildung, Arbeit, Politik, öffentlichem Verkehr sowie am kulturellen und sozialen Leben teilhaben.

Der Bundesrat hat die Initiative abgelehnt und 2025 einen indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Der Vorschlag sieht keine neuen verfassungsmässigen Rechte vor, sondern auf Gesetzesebene einen Rahmen zur Förderung der Inklusion sowie Massnahmen im Bereich der Invalidenversicherung (IV).

Volksentscheid im Jahr 2027 oder 2028

Nach Kritik an vielen Stellen verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Inklusions-Initiative im Februar 2026 schliesslich mit einem nachgebesserten Gegenvorschlag. Dieser entspricht weiterhin nicht den Erwartungen des Initiativkomitees – mehr dazu unter inklusions-initiative.ch.

Jetzt ist das Parlament am Zug, den Vorschlag zu prüfen, zu ändern oder einen eigenen auszuarbeiten. Voraussichtlich 2027 oder 2028 wird die Schweizer Stimmbevölkerung an der Urne entscheiden, ob die Initiative oder ein Gegenvorschlag zum Tragen kommt.

Ein Schlüssel zur Inklusion: Einfache Sprache und Leichte Sprache

Für uns bei capito Careum stellt sich natürlich besonders die Frage nach barrierefreier Kommunikation. Gleichberechtigte Teilhabe setzt voraus, dass Menschen sich informieren und kommunizieren können – unabhängig von Vorkenntnissen oder Beeinträchtigungen.

Dafür braucht es Amtstexte, Informationsangebote und digitale Plattformen, die für möglichst alle zugänglich sind. Neben technischen Lösungen etwa bei Seh- und Hörschwierigkeiten gehört eine Leichte oder Einfache Sprache dazu.

Die Inklusions-Initiative nennt barrierefreie Kommunikation zwar nicht ausdrücklich, aber diese ist ein wichtiger Faktor, um das Geforderte zu erreichen. Der aktuelle Gegenvorschlag bleibt in dem Bereich vage und ohne klare Verpflichtungen. Zwar könnte bei Inklusionsstrategien auch barrierefreie Kommunikation eine Rolle spielen. Das wäre rechtlich aber nicht so klar verankert wie auf Verfassungsebene.

Mit Erfahrung und Fachwissen am Start

Es bleibt also abzuwarten, wie verbindlich Anforderungen an barrierefreie Kommunikation künftig werden. Wir verfolgen den demokratischen Prozess mit grossem Interesse. Weiterhin bieten wir Dienstleistungen an für alle, die unabhängig von der Gesetzeslage barrierefrei kommunizieren wollen, zum Beispiel in Verwaltungen.

Wir greifen bei capito Careum auf das Wissen von über 300 Fachpersonen im deutschsprachigen Raum zurück – mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in barrierefreier Kommunikation. Nachfolgend lesen Sie, wie wir Sie unterstützen können.

Diskutieren Sie mit

  • Welche Rolle sollte barrierefreie Kommunikation künftig in der Schweiz einnehmen – freiwillige Praxis oder verbindliche gesetzliche Pflicht?
  • Reicht der aktuelle gesetzliche Rahmen aus, um echte Teilhabe zu ermöglichen, oder braucht es stärkere Vorgaben auf Verfassungsebene?
  • Welche konkreten Schritte können Verwaltungen und Organisationen heute bereits unternehmen, um Informationen für alle zugänglich zu machen?
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