
Mit dem European Accessibility Act (EAA) wird die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen gesetzlich geregelt. Inwiefern ist das für die Schweiz relevant? Lesen Sie in diesem Artikel, was Sie darüber wissen müssen.
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um (EU 2019/882). Ihr Ziel: eine gleichberechtigte Teilhabe in unserer immer digitaler werdenden Welt. Menschen sollen unabhängig von eventuellen Einschränkungen möglichst alle Produkte und Dienstleistungen nutzen können. In Deutschland heisst es «Barrierefreiheitsstärkungsgesetz» (BFSG), in Österreich «Barrierefreiheitsgesetz» (BaFG).
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen die neuen Anforderungen einhalten. Das Gesetz hat nicht nur Auswirkungen auf die EU-Länder. Es gilt auch für Unternehmen in der Schweiz, die in EU-Ländern Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
Welche Angebote sind betroffen?
Unter das Gesetz fallen Websites und Apps mit Shops und Systemen, auf denen man online Produkte und Dienstleistungen kaufen, buchen oder nutzen kann. Es legt fest, welche Anforderungen etwa PDF-Dateien erfüllen müssen – aber auch Geräte wie Smartphones und PCs oder Automaten zum Bezahlen, Geldabheben und Einchecken.
Beispielsweise sollen Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise sowohl schriftlich als auch auditiv vorliegen, damit sie für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zugänglich sind.
Für welche Branchen ist das Gesetz relevant?
Das Gesetz richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die mit den oben genannten Angeboten im B2C-Bereich tätig sind. Betroffen sind insbesondere Unternehmen mit über 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro.
Beispiel: Ein Spital, das Online-Anmeldeformulare über die Website bereitstellt, muss den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Dadurch können mehr Menschen das Formular selbstständig ausfüllen.
Was bedeutet das für Websites?
Für Websites gelten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als Standard. Die Richtlinien umfassen vier Hauptaspekte:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle erkennbar sein, zum Beispiel durch grosse Schriftarten und hohe Kontraste.
- Bedienbarkeit: Navigation muss einfach sein, etwa auch per Tastatur möglich.
- Verständlichkeit: Texte müssen leicht verständlich sein – das meint barrierefreie Kommunikation.
- Robustheit: Inhalte müssen in verschiedenen Browsern und Geräten einwandfrei funktionieren.
Was heisst das für Schweizer Unternehmen?
Schweizer Unternehmen, die beispielsweise einen Online-Shop betreiben und Waren an Kund:innen in der EU liefern, sind verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen.
Die Missachtung dieser Vorgaben kann teuer werden. Bei Verstössen drohen Bussen bis zu 100.000 Euro.
Was können Sie jetzt tun?
Nutzen Sie die Zeit bis zum 28. Juni 2025, um Ihre Website anzupassen. Starten Sie mit einer Überprüfung auf Barrierefreiheit und realisieren Sie anschliessend technische und inhaltliche Änderungen.
Barrierefreie Kommunikation leicht gemacht – unser Angebot
Wir können Sie bei beidem unterstützen. Das breite Angebot von capito Careum hilft Ihnen, barrierefrei zu kommunizieren: von der Erstellung von Texten in Leichter oder Einfacher Sprache über Coaching und Sensibilisierungsworkshops bis hin zur Vermittlung von Prüfgruppen aus der Zielgruppe.
Als Teil des capito-Netzwerks greifen wir auf die gebündelte Expertise von über 300 Fachpersonen im deutschsprachigen Raum zu.
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