Professional Bachelor & Professional Master
Die höhere Berufsbildung in der Schweiz erhält ab 1. Oktober 2026 neue Titel: Professional Bachelor und Professional Master. Ziel dieser Reform ist es, Schweizer Berufsabschlüsse international verständlicher zu machen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.
Doch was bedeutet das konkret für Absolventinnen und Absolventen – und ab wann gelten die neuen Titel?
Massnahmen für die höhere Berufsbildung ab 1. Oktober 2026
Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie die entsprechenden Anpassungen der Berufsbildungsverordnung werden auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Dies hat der Bundesrat am 24. Juni 2026 beschlossen. Eingeführt werden namentlich die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Damit wird die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe klarer positioniert und ihre Bekanntheit erhöht.
Mit dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 beginnt die Umsetzung der Massnahmen. Insbesondere dürfen ab diesem Zeitpunkt alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses – den Titelzusatz «Professional Bachelor» (für eidgenössische Berufsprüfungen und für Abschlüsse der höheren Fachschulen) oder «Professional Master» (für eidgenössische höhere Fachprüfungen) zusammen mit ihrem jeweiligen geschützten Titel in den Amtssprachen führen.Quelle: Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung
Professional Bachelor
Die neuen Bezeichnungen verändern nicht die bestehenden Ausbildungswege, sondern ergänzen sie um eine international verständliche Bezeichnung.
Professional Bachelor
Der Titel kann künftig von Personen geführt werden, die:
- eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis abgeschlossen haben
Dazu gehören beispielsweise
- Teamleiter:in in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen mit eidg. FA
- Fachfrau/-mann Langzeitpflege und -betreuung mit eidg. FA
- Medizinische Praxiskoordinator:in klinischer Richtung mit eidg. FA
- Medizinische Praxiskoordinator:in praxisleitende Richtung mit eidg. FA
oder
ein Diplom einer Höheren Fachschule (HF) erworben haben.
Professional Master
Der Titel Professional Master ist für Absolventinnen und Absolventen einer höheren Fachprüfung (HFP) vorgesehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Leiter:in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen mit eidg. Diplom
- Berater:in frühe Kindheit mit eidg. Diplom
Diese Abschlüsse bilden die höchste Stufe der höheren Berufsbildung.
Wichtig zu wissen
Die neuen Titel sind keine akademischen Grade.
Sie ersetzen daher nicht die Bachelor- oder Masterabschlüsse von Fachhochschulen oder Universitäten.
Stattdessen ergänzen sie bestehende Berufsabschlüsse um eine international verständliche Bezeichnung, die das Niveau der Qualifikation sichtbar macht.
Warum diese Reform?
Die Schweiz verfügt über ein starkes duales Bildungssystem mit hochqualifizierten Fachkräften. International waren viele dieser Abschlüsse jedoch bisher schwierig einzuordnen.
Die neuen Titel sollen daher:
- die internationale Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung erhöhen
- die Anerkennung von Berufsabschlüssen stärken
- die Vergleichbarkeit im Ausland verbessern
- das Recruiting in internationalen Unternehmen erleichtern
- und die Attraktivität der Berufsbildung steigern.
Was gilt für bestehende Diplome?
Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Abschlusses – den Titelzusatz «Professional Bachelor» (für eidgenössische Berufsprüfungen und für Abschlüsse der höheren Fachschulen) oder «Professional Master» (für eidgenössische höhere Fachprüfungen) zusammen mit ihrem jeweiligen geschützten Titel in den Amtssprachen führen.
