Professional Bachelor & Professional Master
Die höhere Berufsbildung in der Schweiz erhält neue Titel: Professional Bachelor und Professional Master. Ziel dieser Reform ist es, Schweizer Berufsabschlüsse international verständlicher zu machen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.
Doch was bedeutet das konkret für Absolventinnen und Absolventen – und ab wann gelten die neuen Titel?
Die Ausgangslage: Reform auf dem Weg
Das Parlament hat am 19. Dezember 2025 die Revision des Berufsbildungsgesetzes verabschiedet.
Aktuell läuft jedoch noch die Referendumsfrist bis zum 17. April 2026. Wird kein Referendum ergriffen, soll das Gesetz Mitte 2026 in Kraft treten.
Bis dahin gilt weiterhin der heutige rechtliche Stand. Die neuen Titel dürfen daher erst nach Inkrafttreten offiziell verwendet werden.
Welches Niveau hat der Professional Bachelor?
Der Titel «Professional Bachelor» orientiert sich am Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Schweiz. Anders als bei Hochschulabschlüssen umfasst er jedoch zwei unterschiedliche Niveaus.
NQR-Niveau 5
Berufsprüfungen mit eidgenössischem FachausweisNQR-Niveau 6
Diplome von Höheren Fachschulen (HF) sowie höhere Fachprüfungen (HFP/eidg. Diplom)Der Titel dient somit als international verständliche Klammer für verschiedene Abschlüsse der höheren Berufsbildung. Intern bleibt die Differenzierung weiterhin über Abschlussart, Ausbildungsdauer und NQR-Level bestehen.
Professional Bachelor und Professional Master – die neuen Titel
Die neuen Bezeichnungen verändern nicht die bestehenden Ausbildungswege, sondern ergänzen sie um eine international verständliche Bezeichnung.
Professional Bachelor
Der Titel kann künftig von Personen geführt werden, die:
- eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis abgeschlossen haben
Dazu gehören beispielsweise
- Teamleiter:in in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen mit eidg. FA
- Fachfrau/-mann Langzeitpflege und -betreuung mit eidg. FA
- Medizinische Praxiskoordinator:in klinischer Richtung mit eidg. FA
- Medizinische Praxiskoordinator:in praxisleitende Richtung mit eidg. FA
oder
ein Diplom einer Höheren Fachschule (HF) erworben haben.
Professional Master
Der Titel Professional Master ist für Absolventinnen und Absolventen einer höheren Fachprüfung (HFP) vorgesehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Leiter:in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen mit eidg. Diplom
- Berater:in frühe Kindheit mit eidg. Diplom
Diese Abschlüsse bilden die höchste Stufe der höheren Berufsbildung.
Wichtig zu wissen
Die neuen Titel sind keine akademischen Grade.
Sie ersetzen daher nicht die Bachelor- oder Masterabschlüsse von Fachhochschulen oder Universitäten.
Stattdessen ergänzen sie bestehende Berufsabschlüsse um eine international verständliche Bezeichnung, die das Niveau der Qualifikation sichtbar macht.
Warum diese Reform?
Die Schweiz verfügt über ein starkes duales Bildungssystem mit hochqualifizierten Fachkräften. International waren viele dieser Abschlüsse jedoch bisher schwierig einzuordnen.
Die neuen Titel sollen daher:
- die internationale Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung erhöhen
- die Anerkennung von Berufsabschlüssen stärken
- die Vergleichbarkeit im Ausland verbessern
- das Recruiting in internationalen Unternehmen erleichtern
- und die Attraktivität der Berufsbildung steigern.
Was gilt für bestehende Diplome?
Die Reform sieht vor, dass auch bereits erworbene Abschlüsse den neuen Titelzusatz führen dürfen.
Der politische Wille ist klar:
Niemand soll benachteiligt werden, nur weil der Abschluss vor 2026 erworben wurde.Wie genau diese Übergangsregelung umgesetzt wird, ist jedoch noch offen. Die definitive Ausgestaltung wird erst mit der Verordnung zum Berufsbildungsgesetz festgelegt.
Bis dahin empfiehlt es sich, die offiziellen Regelungen abzuwarten, bevor die neuen Titel verwendet werden.
