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Zulassungsverfahren
Höhere Fachschule Pflege berufsbegleitend
Erfahren Sie, wie Sie in vier Schritten das Zulassungsverfahren zur Höheren Fachschule Pflege absolvieren.
Inhaltsverzeichnis

Erklärvideo
Erfahren Sie alles Schritte des Zulassungsverfahrens für die Höhere Fachschule
Kompetenzanalyse Gesundheit HF
Absolvieren Sie im ersten Schritt die Kompetenzanalyse Gesundheit HF. Diese wird von gatewayone.pro organisiert und durch lokale Testcenter durchgeführt. Die Kosten betragen CHF 150 und der Test dauert ca. vier Stunden.
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Bewerbung digital einreichen auf gatewayone.pro
Nachdem Sie die Kompetenzanalyse erfolgreich bestanden haben, können Sie sich direkt online bei uns bewerben. Wählen Sie dazu in Ihrem Profil von gateway.one das gewünschte Bildungszentrum aus.
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Eignungspraktikum
Das Eignungspraktikum in einer Klinik, einem Spital, in einer Langzeiteinrichtung, in der Spitex oder in der Rehabilitation erfasst und beurteilt Ihre persönliche und praktische Eignung für den Beruf Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann HF.
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Eignungsgespräch
In einem ca. 45-minütigen Gespräch wird Ihre Eignung für Ihren gewählten Beruf geprüft.
Häufig gestellte Fragen zum Zulassungsverfahren
Reicht mein bisher erworbenes Diplom aus dem Ausland aus, um die Zulassungsbedingungen zu erfüllen (nebst erfolgreich absolviertem Zulassungsverfahren)?
Bitte senden Sie zur Abklärung eine Kopie Ihres Diploms an schuladministration@careum-bildungszentrum.ch bevor Sie mit dem Zulassungsverfahren beginnen. Auf diesem Weg sparen Sie Zeit und Kosten.
Wie kann ich mich auf die Kompetenzanalyse Gesundheit HF vorbereiten?
Auf gateway.one gibt es die Möglichkeit einen Testdurchlauf durchzuführen.
Kann ich das Eignungspraktikum wiederholen?
Das Eignungspraktikum kann einmal wiederholt werden. Wir empfehlen Ihnen, für das zweite Praktikum einen anderen Betrieb auszuwählen.
Kann ich das Zulassungsverfahren absolvieren, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle (dreijährige Lehre, Matura etc.)?
Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zwecks Prüfung für eine Aufnahme «sur dossier» zukommen zu lassen.
Was kann ich tun, damit ich schnellstmöglich einen Termin für das Eignungsgespräch erhalte?
Laden Sie alle benötigen Unterlagen in Ihrem Konto auf gateway.one hoch, sodass wir Sie ohne Verzögerung zum Gespräch einladen können.
Wie bereite ich mich am besten auf das Eignungsgespräch vor?
Überlegen Sie sich nochmals, warum Sie diese Ausbildung absolvieren wollen und was Ihre Motivation für dafür ist. Gehen Sie gedanklich das Eignungspraktikum durch und überlegen Sie sich, was Ihnen dabei gefallen hat und was für Fragen Sie hatten. Informieren Sie sich auch zum Berufsbild. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website oder auf unserem YouTube-Kanal.
Was passiert, wenn ich das Eignungsgespräch nicht bestehe?
Sie dürfen das Eignungsgespräch einmal wiederholen. Bitte bereiten Sie sich anhand des von den Expertinnen oder Experten erhaltenen Feedbacks auf das zweite Gespräch vor. Dieses findet bei zwei anderen Expertinnen oder Experten statt.
Wie lange ist ein positiver Entscheid gültig?
Wenn Sie das Zulassungsverfahren absolviert und bestanden haben, ist das Resultat drei Jahre gültig.
In welcher Zeitspanne muss ich das Zulassungsverfahren absolvieren?
Das Zulassungsverfahren ist ab bestandenem Eignungstest in 18 Monaten zu absolvieren.
Reglement über die Eignungsabklärung für die Zulassung zu den Höheren Fachschulen für Gesundheit
Die nächsten Schritte nach bestandenem Zulassungsverfahren
Hinweis: Die ärztlichen Unterlagen sowie das Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kanton sind frühestens drei Monate vor Ausbildungsstart auszufüllen und abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Zustellung des Ausbildungsvertrags.
Informationen zum Schulgeld (Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein)
Seit Herbstsemester 2015 übernehmen alle Kantone gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) die Schulgelder. Das Personalienblatt dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihrer Ausbildung im Rahmen HFSV zuständig ist. Alles Wissenswerte finden Sie im Merkblatt für das Schulgeld.
Informationen zum Schulgeld (für Studierende aus dem Ausland)
Für Studierende mit Wohnsitz im Ausland oder geplantem Wohnsitzwechsel in die Schweiz:
Studierende mit Wohnsitz im Ausland bezahlen ein Schulgeld pro Semester während der gesamten Ausbildungszeit.
Haben Sie einen Zuzug in die Schweiz geplant, gelten folgende Schulgeld Bestimmungen:
- Schulgeld wird für die ganze Ausbildungszeit erhoben bei einem Zuzug mit einer Aufenthaltsbewilligung, welche die Studierenden zum Zweck einer Ausbildung erhalten.
- Schulgeld wird für die ganze Ausbildungszeit erhoben bei einem Zuzug, welcher erst zu Beginn oder während der Ausbildung erfolgt.
Das Careum Bildungszentrum verlangt eine schriftliche Bestätigung, dass die Studierenden in der Lage sind diese Kosten zu übernehmen. (frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung)
- Download
Merkblatt für die Schulbeiträge für BG der Höheren Fachschulen
pdf (142.91 kB) - Download
Bestätigung Schulgeld Höhere Fachschule (Selbstzahler)
pdf (131.35 kB)