
Der Tages-Anzeiger hat am 10. November 2025 einen Artikel zur Lohnthematik bei den Lehrpersonen der Berufsfachschulen des Careum Bildungszentrums (CBZ) publiziert. Anlass dafür sind die Schlichtungsverhandlungen vor dem Friedensrichter bezüglich der Forderungen ehemaliger CBZ-Mitarbeitender nach Lohnnachzahlungen. Dazu möchten wir in diesem Beitrag Stellung nehmen und den Sachverhalt aus unserer Sicht einordnen
Aufgrund verschiedener Hinweise hat das Careum Bildungszentrum (CBZ) im Jahr 2024 seine Lohnstruktur überprüft und dabei festgestellt, dass die Löhne der Lehrpersonen zum Teil wesentlich abweichen von anderen kantonalen Berufsfachschulen. Grund für die Lohnabweichungen war, dass das CBZ seit seiner Gründung vor 20 Jahren andere Anstellungsbedingungen hatte als die kantonalen Schulen und dabei mehr Wert auf Fringe Benefits legte. So wurden beispielsweise im Unterschied zu den kantonalen Schulen die Kosten für die pädagogische Ausbildung der noch nicht fertig ausgebildeten Lehrpersonen übernommen. Auf den 1. Januar 2025 hat das CBZ die Löhne der Lehrpersonen angepasst, wofür die kantonale Bildungsdirektion zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellt.
Gerichtliche Einschätzung von Lohnnachzahlungen
Noch zu klären sind allfällige Lohnansprüche aus vergangenen Jahren. Einzelne Lehrpersonen haben Anspruch auf rückwirkende Lohnanpassungen an die Praxis des Kantons geltend gemacht. Das CBZ hat dafür Möglichkeiten für Lohnnachzahlungen gemeinsam mit der Bildungsdirektion geprüft.
Da die Lehrgänge des CBZ durch den Kanton finanziert sind, liegt die Entscheidungskompetenz über rückwirkende Lohnzahlungen bei der Bildungsdirektion. Sie ist zum Schluss gelangt, dass eine unabhängige gerichtliche Einschätzung der Zulässigkeit und des Umfangs von Lohnnachzahlungsansprüchen den zweckmässigsten Weg darstellt. Entsprechend ist eine aussergerichtliche Einigung nicht möglich; die Lehrpersonen müssen ihre Forderungen auf dem Rechtsweg geltend machen. Aktuell finden die Schlichtungsverhandlungen vor dem Friedensrichter statt, die vor einem allfälligen Verfahren vor Arbeitsgericht notwendig sind.
Keine Zweckentfremdung von Mitteln zulasten von Lehrpersonen
In der Berichterstattung des Tages-Anzeigers wird der Eindruck erweckt bzw. die Vermutung in den Raum gestellt, dass zulasten der Lehrpersonen der Berufsfachschulen Mittel eingespart wurden, die zweckentfremdet eingesetzt oder zum Aufbau von Reserven verwendet wurden. Dies ist falsch und mit der bestehenden Finanzierung nicht möglich. Die Bildungsdirektion zahlt keinen Pauschalbetrag für die Löhne der Lehrpersonen, sondern stellt einen individuell berechneten Betrag für deren Besoldung zur Verfügung. Dabei berücksichtigt sie die Einstufung jeder einzelnen Lehrperson.
Die Reserven des CBZ wurden zu keinem Zeitpunkt aufgrund niedriger Löhne von Lehrpersonen gebildet, sondern dank eines sparsamen Umgangs mit Finanzmitteln, die für andere betriebliche Aufwände zur Verfügung gestellt wurden. Die Verwendung der Reserven – ob für allfällige Lohnnachzahlungen oder anderweitig – erfolgt ausschliesslich in Absprache mit und nach Zustimmung der kantonalen Bildungsdirektion. Careum trifft in diesem Zusammenhang keine eigenständigen Entscheidungen.

