Aufnahme des Careum Campus

Folgeartikel des Tages-Anzeigers zum Careum Bildungszentrum

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Im Tages-Anzeiger ist am 12. August 2024 ein Artikel zu den Anstellungsbedingungen der BFS-Lehrpersonen des Careum Bildungszentrums (CBZ) erschienen. Auslöser dafür war ein Bericht der Finanzkontrolle des Kantons Zürich aus dem Jahr 2022. Dazu möchten wir in diesem Beitrag Stellung nehmen und Aussagen aus dem Artikel aus unserer Sicht einordnen.

Der Beitrag im Tages-Anzeiger knüpft an einen früheren Artikel an, der die Anstellungsbedingungen der BFS-Lehrpersonen am CBZ im Vergleich zu kantonalen Lehrpersonen thematisiert hatte. In unserer Stellungnahme dazu haben wir erläutert, weshalb es in der Vergangenheit zu diesen Unterschieden kam. Gleichzeitig haben wir darüber informiert, dass das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) und das CBZ im Rahmen der Verhandlungen zur neu unterzeichneten Leistungsvereinbarung 2024–2028 übereingekommen sind, bei den Anstellungsbedingungen Anpassungen vorzunehmen. Die entsprechenden Massnahmen werden zurzeit umgesetzt.

Neu gegenüber dem damaligen Artikel ist der Bericht zur Aufsichtsprüfung beim MBA durch die Finanzkontrolle des Kantons Zürich, welcher der Tages-Anzeiger-Redaktion und dem CBZ vor Kurzem in Auszügen zugestellt wurde. Darin wird Kritik an unterschiedlichen Akteuren geäussert, unter anderem auch am CBZ. Konkret wird dem Bildungszentrum «regelmässiger Widerstand» im Rahmen der Überprüfung durch das MBA und der Lieferung von personenbezogenen Daten vorgeworfen. Da uns der Bericht bis vor wenigen Tagen nicht vorlag, hatten wir in der Vergangenheit keine Gelegenheit diesbezüglich Stellung zu nehmen und unsere Sichtweise einzubringen, was wir bedauern.

Zum Hintergrund: Seitens des Kantons hat das Interesse an detaillierten, personenbezogen Daten mit der Zeit zugenommen. Dem Wunsch nach vertiefter Einsicht stand aus Sicht des CBZ der Datenschutz gegenüber, dem es als private Organisation und Arbeitgeber verpflichtet ist. Entsprechend hat das CBZ sensible Informationen nicht sofort weitergegeben, sondern zuerst überprüft, welche Daten geliefert werden können. Dazu holte das CBZ beim ehemaligen Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich eine Beurteilung ein. Basierend darauf hat das CBZ Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzvorgaben übermittelt. Wir beurteilen dieses Verhalten als vorsichtig, aber nicht unkooperativ oder intransparent.

Im Zeitungsbericht werden auch die über den Leistungsauftrag erhaltenen Steuergelder angesprochen. Diese Gelder sind stets für die Zwecke des CBZ und die Ausbildung von Lernenden und Studierenden eingesetzt worden. Wenn ein Überschuss erwirtschaftet wurde, dann hat das CBZ zweckgebundene Reserven gebildet für künftige Investitionen in die Schule beziehungsweise in Absprache mit dem MBA in den letzten Jahren 5,5 Millionen Franken an den Kanton zurücküberwiesen.