Careum Campus

Berichterstattung im Tages-Anzeiger zum Careum Bildungszentrum

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Am 28. Mai 2024 ist im Tages-Anzeiger ein Artikel über das Careum Bildungszentrum (CBZ) erschienen unter dem Titel «Lohndrückerei an Züricher Pflege-Schule – dabei zahlt der Kanton Millionen». Dazu möchten wir in diesem Beitrag Stellung nehmen, die Hintergründe der angesprochenen Situation erläutern und über den aktuellen Stand informieren. 

Zu den Hintergründen der Diskussionen

Die Schule für Gesundheitsberufe (Kalaidos Bildungsgruppe) und die Fachschule Viventa (Stadt Zürich) haben letzten Sommer den Leistungsauftrag an das Careum Bildungszentrum zurückgegeben. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche pädagogische Mitarbeitende übernommen, die nun beim CBZ tätig sind. Dabei kam auf, dass die Anstellungsbedingungen der neuen Lehrpersonen von jenen der Bisherigen am CBZ abweichen. Dies führte zu Fragen und teilweise auch zu Unzufriedenheit, so dass die Lehrer:innengewerkschaft kontaktiert wurde; diese wandte sich ihrerseits an das zuständige Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich (MBA).

Im Zuge der periodisch stattfindenden Verhandlungen zur neuen Leistungsvereinbarung 2024-2028 hat das MBA das Careum Bildungszentrum aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, wonach das CBZ möglicherweise systematisch tiefere Löhne bezahle als dies bei vergleichbaren Qualifikationen an kantonalen Berufsfachschulen der Fall sei.

Die Gespräche mit dem MBA haben gezeigt, dass privatrechtlich organisierte Schulen in der Ausgestaltung ihrer Unternehmenspolitik über einen gewissen Spielraum verfügen und ihr Personalrecht entsprechend der kantonalen Verordnung «sinngemäss» anzuwenden haben. Das CBZ hat in der Vergangenheit diesen Spielraum genützt, um eine unternehmerische Kultur zu entwickeln. «Sinngemäss» heisst, in gewissen Aspekten sind die Lehrpersonen des Careum Bildungszentrums bessergestellt, in anderen werden kantonale Regelungen zurückhaltender angewendet. Das CBZ muss dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden gegenüber den kantonalen Lehrpersonen insgesamt nicht schlechter-, aber auch nicht bessergestellt sind. Ein externes Rechtsgutachten vom Frühjahr 2024 bestätigt, dass das CBZ diese Anforderung erfüllt.

Verhandlungsresultate liegen vor, Umsetzungen folgen

Das MBA und das CBZ sind im Rahmen der Verhandlungen zur neu unterzeichneten Leistungsvereinbarung übereingekommen, bei den Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen Anpassungen vorzunehmen. Es geht hierbei unter anderem um die Neueinstufung von Lehrpersonen mit Wirkung per 1.1.2025, um die Sicherstellung einer nachhaltigen Lohnentwicklung und um die Neubeurteilung der Übernahme von Weiterbildungskosten durch die Lehrpersonen.

Die Verhandlungsresultate rund um die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen BFS, die seit letzter Woche vorliegen (wobei auch die Finanzierung der entstehenden Mehrkosten durch das MBA geklärt wurde), müssen nun vom Verwaltungsrat des Careum Bildungszentrums an seiner Sitzung Ende Juni beurteilt und genehmigt werden. Ist dies der Fall, werden die Mitarbeitenden des CBZ über die Neuregelungen an der ordentlichen Personalinformation vom 25. Juni informiert.

Auch das ist uns wichtig: Jährlich bilden wir am CBZ rund 2'500 Personen aus. In den regelmässigen Befragungen unserer Lernenden, Studierenden und Mitarbeitenden schneiden wir sehr gut ab. Sowohl das CBZ als auch die Stiftung Careum sind nicht gewinnorientiert; wir investieren alle Mittel in die Qualität unserer Arbeit und Ausbildung. Erwirtschaftet das CBZ in einem Jahr einen Überschuss, wird dieser in Reserven für Schulprojekte angelegt oder an den Kanton zurückbezahlt; es erfolgen keine Quersubventionierungen innerhalb der Careum Gruppe.