Ab 2023 besteht für die Lernenden die Möglichkeit, das Qualifikationsverfahren (QV) in der Berufskunde und im allgemeinbildenden Unterricht, mit einem englischen Zusatz, also zweisprachig, abzulegen.
Die Lehrpersonen machen die Lernenden im zweiten Lehrjahr auf diese Möglichkeit aufmerksam und informieren entsprechend.
Es werden lediglich die Themen in englischer Sprache geprüft, welche als verpflichtende Handlungskompetenzbereiche festgelegt und auch von den pädagogischen Mitarbeitenden bilingual unterrichtet wurden. Um im Notenausweis den Vermerk «Profil bili standard» zu erlangen, müssen die Lernenden zwingend das QV in Englisch ablegen.
Das QV mit bilingualem Zusatz ist unabhängig vom QV in Deutsch. Das bedeutet, wenn das QV in Deutsch bestanden und das QV mit bilingualem Zusatz ungenügend ist, dann ist das QV trotzdem bestanden.
Weitere Informationen sind in folgenden Merkblättern des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes nachzulesen: