Covid-19 Massnahmen und Schutzkonzepte

Careum Bildungszentrum

Stand: 03.01.2023

Aktuelle Lage

Das Parlament hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2023 die Kosten für Covid-19 Tests nicht mehr vom Bund übernommen werden. Die Kosten müssen von der testenden Person selbst bezahlt werden. Eine Ausnahme sind die ärztlich verordneten Tests, diese werden von der Krankenkasse übernommen. Es ist zu beachten, dass Franchise und Selbstbehalt geschuldet sind.

  • Durch das freiwillige Tragen von Masken kann man sich und andere schützen.
  • Für grosse Veranstaltungen (z.B. Informationsabende) können die Schulen eine Maskenempfehlung aussprechen und Masken bereitstellen.
  • Eine grundsätzliche Maskenpflicht kann nicht angeordnet werden.

Lüftungskonzept für Schulbetrieb empfohlen
Die Schulen sind angehalten, ihre Lüftungskonzepte auf Beginn der Heizperiode zu überprüfen und zu reaktivieren. Regelmässiges und richtiges Lüften gehört nach wie vor zu den nützlichsten Massnahmen im Schulbetrieb und sollte konsequent umgesetzt werden.

Im Careum Bildungszentrum

  • Mitarbeitende, Lernende und Studierende müssen keine Maske mehr tragen. Es steht den Mitarbeitenden und Lernenden/Studierenden selbstverständlich frei, weiterhin eine Maske zu tragen.
  • Careum Dentalhygiene: In der CDH gilt in der Klinik die Maskenpflicht.
  • Aufgrund der aktuellen Lage beobachtet das Pandemie-Team die Entwicklung der Lage fortlaufend und sehr aufmerksam, um bei Bedarf frühzeitig reagieren zu können.

Bezüglich Abwesenheiten im Zusammenhang mit Corona bzw. Erkältungssymptomen gilt Folgendes:

  • Kranke Personen bleiben grundsätzlich zu Hause
  • Bei Erkältungssymptomen wie Husten, Niesen, (ausser bei Heuschnupfen) Schnupfen, Fieber bleibt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter zu Hause und testet sich.
  • Bei leichten Symptomen ist das Tragen einer Maske im CBZ obligatorisch.
  • Wenn es der Gesundheitszustand zulässt, wird im Homeoffice gearbeitet.
  • Wenn der Gesundheitszustand das Arbeiten im Homeoffice nicht zulässt, muss gemäss Personalreglement ab dem 3. Abwesenheitstag ein Arztzeugnis eingereicht werden.
  • Mitarbeitende, deren/dessen Partner/innen bzw. im gleichen Haushalt lebende Personen Erkältungssymptome aufweisen, können zur Arbeit ins CBZ kommen, vorausgesetzt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter selbst hat keine Symptome
  • Ebenso können positiv getestete Personen ohne Symptome (wie Husten, Niesen, Schnupfen, Fieber) in Rücksprache mit der/dem Vorgesetzten zur Arbeit ins CBZ erscheinen.

Coronavirus-Impfung

Gerne machen wir euch auf die Möglichkeit aufmerksam, sich impfen zu lassen. Die Anmeldung erfolgt hier.

Die Geschäftsleitung und das Pandemieteam dankt allen Lernenden und Studierenden herzlich für ihre unermüdliche Motivation, sich weiterhin verantwortungsvoll und solidarisch zu verhalten.

Freundliche Grüsse
Careum AG Bildungszentrum für Gesundheitsberufe