Die Identifikation von Personen, die mit dem neuen Coronavirus infiziert sind, ist ein wesentliches Fundament der Kontrolle der Pandemie. Ohne ein umfassendes Testen von Personen mit Verdachtssymptomen sind Tracing, Isolation und Quarantäne sowie die Kontrolle von Infektionsausbrüchen nicht möglich. Seit der Covid-19-Verordnung 3 (Schnelltests) wurden Antigenschnelltests auch in Apotheken möglich.
Apotheken, welche die Tests anbieten, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Personal, das die Probeentnahme und die Analyse durchführt, muss spezifisch geschult sein;
Das Testergebnis muss unter Aufsicht von Personen mit der notwendigen spezifischen Fachexpertise interpretiert werden;
Meldung aller durchgeführten Tests an das Meldesystem des Bundes Dokumentation in der Apotheke.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Claudia Zanvit, Careum Weiterbildung.