Wie kann gesundheitlich vorausgeplant werden, wenn die Person, um die es geht, nicht oder nicht mehr urteilsfähig ist? Was kann die vertretungsberechtigte Person tun? Wie kommt sie zum mutmasslichen Willen? Wie kann sie unterstützt werden?
Aufbauend auf der "ACP Qualifikation in der Basisberatung" wird an diesem Kurstag die gesundheitliche Vorausplanung mit nicht oder nur teilweise urteilsfähigen Menschen vermittelt. Thematisiert werden die Bereiche der Vertretungsberechtigung, der Befähigung zur Partizipation, der Auslegung von Patientenverfügungen und Grenzen der Vorausplanung. Der Kurstag hat das Ziel, gemeinsam diese Themen durch Inputreferate und Übungssequenzen mit einer Simulationsperson zu vertiefen.