1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Careum, Plattenstrasse 10, 8032 Zürich, Schweiz, und dem Mieter abgeschlossenen Verträge für die Vermietung bzw. Nutzung des Auditoriums von Careum und ggf. auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Careum und werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der jeweils gültigen Version zum integrierenden Bestandteil sämtlicher Mietverträge mit Careum für das Auditorium. Den vorliegenden AGB abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sowie mündliche Vereinbarungen sind nur bindend, soweit Careum diese schriftlich anerkennt. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis erfordert ebenfalls die Schriftlichkeit.
2. Angebot, Offerte, Vertragsabschluss
Alle Offerten von Careum sind freibleibend. Sondereinrichtungen, Erweiterungsmöglichkeiten oder verfügbares Zubehör, sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich in der Offerte erwähnt sind. Offerten von Careum sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden und eine Frist zur schriftlichen Annahme durch den Kunden enthalten. Offerten von Careum werden hinfällig, wenn sie nicht innert der darin genannten Frist schriftlich vom Kunden angenommen werden.
Alle Annahmen von Offerten der Mieter sind grundsätzlich verbindlich. Der Vertragsabschluss kommt durch die Unterzeichnung der Offerte durch den Mieter zustande. Angebote und Offerten von Careum gelten nur als angenommen und ein Vertrag gilt nur als abgeschlossen, wenn die Annahme des Kunden gemäss den Bedingungen von Careum rechtzeitig schriftlich erklärt wird. Vom Angebot von Careum abweichende Bedingungen in der Annahme des Kunden gelten von Careum nur als akzeptiert, wenn diese von Careum ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben der Offerte bzw. Bestätigung basieren auf dem Wissensstand zurzeit der Ausfertigung der Offerte bzw. Bestätigung. Es gelten die Listenpreise zum gleichen Zeitpunkt. Preisänderungen auf Raum-, Infrastruktur- und Dienstleistungsangeboten bleiben vorbehalten. Die Mehrwertsteuer (MWSt-Nr. CHE-105.841.639) ist in unseren Preisen bereits berücksichtigt.
4. Beschilderung / Wegweiser / Ausschreibung
Die hausinterne Beschilderung des Anlasses erfolgt durch die Vermieterin – mit den hauseigenen Stelen und Wordschriftarten (Dienstleistung inbegriffen).
5. Technischer Support
Für die Nutzung von audio- und videotechnischen oder anderen technischen (z.B. Wasser, Strom, Telefonie, Internet, Bodensteckdosen usw.), baulichen und organisatorischen Infrastrukturen oder Einrichtungen durch den Mieter ist der hausinterne technische oder anderweitige Support notwendig (Instruktionen, Installationen, uam.). Der Mieter ist daher verpflichtet, sich rechtzeitig vor dem Anlass direkt mit der Vermieterin in Verbindung zu setzen, um die Details und den erforderlichen Umfang der technischen Unterstützung und Installation abzuklären.
Die Kosten für den technischen Support, die Beratungsdienstleistungen und die notwendigen Vorabklärungen werden dem Mieter gemäss Preisliste in Rechnung gestellt. Alle weiteren Dienstleistungen und Unterstützungen werden nach Aufwand verrechnet.
In besonderen Fällen und auf Wunsch des Mieters werden weitere Fachspezialisten zu Lasten des Mieters beigezogen (z.B. Audio- und Videotechniker, Übersetzungskabinen). Ohne vorgängige Bestellung besteht nach den üblichen Bürozeiten unter der Woche und an den Wochenenden kein technischer Support. Der Zutritt zu den Technik-, Regie- und Magazinräumen ist nur den betrieblich Verantwortlichen der Vermieterin, bzw. in Absprache gestattet.
6. Diverse Hauswartdienste
Vom Mieter gewünschte Zwischenreinigungen, zusätzliche Wünsche vor Ort für Umstuhlungen etc., Mithilfe bei Auf- und Abbauarbeiten, Einrichtungs- und Rückbauarbeiten, sowie vom Mieter in Auftrag gegebene andere Arbeiten werden von unserem Hauswartdienst nach Möglichkeit gerne ausgeführt.
Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, bzw. gemäss Preisliste.
7. Verpflegung / Catering Service
Wünscht der Mieter anlässlich der im Mietobjekt stattfindenden Veranstaltung einen Catering Service, dann wird empfohlen, den Catering-Partner (ZfV) der Vermieterin zu nutzen. Beauftragt der Mieter ein anderes Catering-Unternehmen ist er verpflichtet, dies vorab mit der Vermieterin abzusprechen, um die Zugangsmöglichkeiten für den externen Caterer zu ermöglichen. Mit dem Catering-Partner (ZfV) der Vermieterin sollte mind. 20 Tage vor dem Anlass Kontakt aufgenommen werden.
Zusätzliches Inventar für das Catering (Tische, Stühle, Küchengeräte, Raummiete, usw.) werden separat in Rechnung gestellt.
8. Entsorgung
Der Mieter ist verpflichtet, seine Abfälle nach der Veranstaltung, insbesondere Plakate, Flipchart- und Handnotizen, Werbeartikel, Kurs- und Tagesunterlagen usw., unmittelbar nach dem Anlass selbst zu entfernen. Andernfalls wird die Entsorgung dem Mieter in Rechnungen gestellt.
9. Befestigungen
In sämtlichen Räumen, Zonen, an Beleuchtungskörpern, an Wänden, Decken und Geländern im Careum Auditorium ist das Anbringen von irgendwelchen Befestigungen oder Gegenständen in irgendwelcher Form (Nägel, Klebmaterialien, Seile, etc.) nur in Absprache mit der Vermieterin gestattet. Allfällige Befestigungen oder Gegenstände sind nach der Veranstaltung durch den Mieter fachgerecht zu entfernen.
Allfällige verursachte Schäden werden zu Lasten des Mieters durch die Vermieterin sofort nach Abschluss der Veranstaltung behoben bzw. entfernt.
10. Ausstellfläche
Die Ausstellfläche unterliegt sicherheitstechnischen, feuerpolizeilichen und betrieblichen Auflagen, die jederzeit erfüllt werden müssen, insbesondere auch bei Auf- und Abbau von Einrichtungen und Installationen. Insbesondere sind Notausgänge immer frei zu halten und dürfen nicht mit Tischen oÄ verstellt werden.
11. Annullation
Die folgenden Annullationsgebühren für die Räumlichkeiten bei Nichtdurchführung eines Anlasses werden, unabhängig vom Grund des Rückzuges, wie folgt zur Zahlung fällig:
- ab definitiver Reservation 50% der Raumkosten
- ab 120 Tage vor dem Anlass 80% der Raumkosten
- ab 90 Tage vor dem Anlass 100% der Raumkosten
Weitere Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten, falls durch eine Annullation ein zusätzlicher Schaden oder Folgeschaden entsteht.
12. Änderungswünsche
Änderungswünsche des Mieters bezüglich Räume, deren Nutzung und/oder Einrichtung (und technische Infrastruktur, welche kurzfristig vor oder während dem Anlass in Auftrag gegeben werden, sind kostenpflichtig. (Zuschläge zu den Normalpreisen sind vorbehalten.) Entsteht der Vermieterin und/oder einem Dritten aus diesen Vorfällen ein Schaden, wird der Mieter zum Ersatz verpflichtet.
13. Veranstalterversicherung
Mieterseitig sind Personen- und/oder Sachschäden durch eine entsprechende Haftpflicht- bzw. Sachversicherung abzudecken.
14. Rauch- und Feuerverbot
Soweit ein Rauch- und Feuerverbot besteht, ist dieses strikte einzuhalten.
15. Schäden am Mietobjekt und an Räumlichkeiten Careum
Vom Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt oder in den weiteren Räumlichkeiten von Careum, die auf die Veranstaltung zurückzuführen sind, werden protokolliert und auf Kosten des Mieters durch die Vermieterin oder von ihr beauftragte Dritte repariert.
16. Parallelveranstaltungen
Die Infrastruktur und das Konzept des Careum Auditoriums lassen gleichzeitig laufende unterschiedliche und eventuell konkurrierende Veranstaltungen, Anlässe und Ausstellungen zu. Der Mieter nimmt davon Kenntnis.
17. Bewilligungen
Sämtliche Bewilligungen für die Durchführung der Verantstaltung sowie die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften (z.B. Suisa und pro Litteris) sind Sache des Mieters.
18. Haftungsausschluss und -beschränkungen
Careum haftet für unmittelbaren Schaden nur, falls dieser durch Careum oder deren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Die Haftungsobergrenze liegt in jedem Falle pro Kunde und Schadenfall bei insgesamt CHF 1'000.00.
Die Haftung für Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten von Careum.
Die vorliegenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche.
19. Ergänzende Bestimmungen
Careum kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Die geänderten AGB gelten ab ihrer Publikation auf der Webseite www.careum-auditorium.ch. Mit der Weiternutzung der Webseite und Dienstleistungen von Careum akzeptiert der Mieter die geänderten AGB.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder ungültig sein oder besteht eine Lücke, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Falle ersetzt Careum diese Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige rechtmässige Bestimmung, eine Lücke wird ebenso gefüllt.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit gesetzlich nicht anders geregelt, ist ausschliesslicher Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten Zürich, Schweiz. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht (ausser kollisionsrechtliche Bestimmungen), wobei die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) wegbedungen werden.
Zürich, Juni 2016