HF Pflege im Skillsunterricht im Careum Bildungszentrum

Förderbeiträge für die HF Pflege im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich unterstützt Studierende der HF Pflege im Rahmen der Pflegeinitiative mit finanziellen Beiträgen. Die Beiträge dienen dazu, den Lebensunterhalt während der Ausbildung zu unterstützen.

Studieren Sie HF Pflege im Careum Bildungszentrum und erfüllen Sie die Voraussetzungen des Kantons Zürich, können Sie ein entsprechendes Gesuch einreichen.

Nächste Infoveranstaltung HF

Donnerstag, 20. August 2026,18.00–19.00 Uhr - Online

Zur Anmeldung

Förderbeiträge: Das Wichtigste im Überblick

  • Wie hoch sind die Förderbeiträge?

    • Ab dem vollendeten 21. Altersjahr: CHF 500 pro Monat
    • Ab dem vollendeten 30. Altersjahr: CHF 700 pro Monat
    • Zusätzlich für minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung: CHF 100 pro Kind und Monat
  • Wer kann Förderbeiträge beantragen?

    Förderbeiträge können beantragt werden, wenn Sie:

    • mindestens 21 Jahre alt sind,
    • ein Höhere Fachschule Pflege beginnen oder bereits absolvieren,
    • Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben oder als Grenzgänger:in über eine entsprechende Arbeitsbewilligung im Kanton Zürich verfügen,
    • noch keinen Abschluss Pflege HF oder einen gleichwertig anerkannten ausländischen Abschluss besitzen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Alle benötigen Unterlagen finden Sie direkt auf der offiziellen Seite der Pflegeinitiative.

    Unterlagen für die Förderbeiträge

Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich?

Die Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich je nach Kanton. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig bei Ihrem Wohnsitzkanton.

Wann muss das Gesuch eingereicht werden?

Reichen Sie das Gesuch möglichst frühzeitig vor Ausbildungsbeginn ein. So erhalten Sie den Entscheid in der Regel noch vor dem Start Ihrer Ausbildung.

Ausbildungsbeginn Einreichungszeitraum
Frühlingssemester (Start KW 11 und 12) 1. Oktober bis 31. Januar
Herbstsemester (Start KW 38) 1. April bis 31. Juli
Anderer Startzeitpunkt Frühestens sechs und spätestens zwei Monate vor Ausbildungsbeginn

Was gilt bei einer späteren Einreichung?

Haben Sie die Frist vor Ausbildungsbeginn verpasst, können Sie das Gesuch nach Beginn Ihrer Ausbildung einreichen. Der Anspruch auf Förderbeiträge besteht in diesem Fall grundsätzlich ab dem Folgemonat der Gesuchseinreichung.

Änderungen rechtzeitig melden

Erhalten Sie Förderbeiträge, müssen Änderungen mit Einfluss auf Ihren Anspruch oder die Beitragshöhe dem Kanton gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Abschluss oder Abbruch der Ausbildung
  • Wegzug aus dem Kanton Zürich
  • Änderungen bei der Ausbildungssituation Ihrer Kinder

Förderbeiträge verwalten und Änderungen melden

Häufig gestellte Fragen

  • Erhalte ich während der HF Pflege CHF 500 pro Monat?

    Wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind und die weiteren Voraussetzungen des Kantons Zürich erfüllen, können Sie CHF 500 pro Monat erhalten. Ab dem vollendeten 30. Altersjahr beträgt der Förderbeitrag CHF 700 pro Monat.

  • Was gilt, wenn ich nicht im Kanton Zürich wohne?

    Dann gelten die Voraussetzungen und Fristen Ihres Wohnsitzkantons. Klären Sie Ihren möglichen Anspruch frühzeitig mit der zuständigen kantonalen Stelle.