Entstehung und Begünstigung von Selbstvernachlässigung und pathologischem Horten kennen, sich mit eigenen beruflichen Erfahrungen dazu auseinandersetzen, Massnahmen entwickeln zur Unterstützung von Menschen, die sich selbst vernachlässigen
Hilfe und Pflege bei Menschen zu leisten, die unter Selbstvernachlässigung und/oder pathologischem Horten leiden, ist eine grosse Herausforderung für alle Berufsgruppen in der Spitex. Die schmutzige und vollgestopfte Wohnung als "Arbeitsplatz", Druck von Nachbarn oder Angehörigen auf Spitex-Mitarbeitende, "endlich etwas zu tun", manchmal nicht abgestimmte Verantwortlichkeiten zwischen Management, Pflege und Hauswirtschaft und im Mittelpunkt entmutigte, einsame Klient:innen – das sind nur einige Aspekte, die die Situation komplex werden lassen. Die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema und der Erwerb von aktuellem Fachwissen geben in diesem Kurs neue Ideen, um Handlungsspielräume zu erweitern.
- Faktoren kennen, die Selbstvernachlässigung und pathologisches Horten begünstigen
- Sich mit eigenen Erfahrungen, Haltungen und Grenzen auseinandersetzen
- Aus der Theorie und dem Erfahrungswissen Massnahmen bei der Hilfe und Pflege betroffener Menschen ableiten
- Theoretische Erklärungen zur Entstehung von Selbstvernachlässigung und pathologischem Horten
- Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis
- Teaminterne und -externe interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Kommunikation mit betroffenen, mitbetroffenen und beteiligten Menschen
Mitarbeitende aus der Spitex: Management, dipl. Pflegefachpersonen, FaGe, Haushelfer:innen, Pflegehelfer:innen
Es macht Sinn, wenn aus einer Organisation verschiedene Berufsgruppen sowie Personen mit Führungs- und Fallführungsfunktionen teilnehmen.
CHF 330.00,
Rabatt CHF 30.- für Kooperationspartner
Anmeldeschluss: 4 Wochen vor Kursbeginn
Kurzfristigere Anmeldungen sind möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Abmelderegelung gemäss AGB: Eine Abmeldung Ihrerseits muss schriftlich erfolgen. Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist dies ohne Kostenfolge möglich. Danach bleibt die Veranstaltungsgebühr geschuldet.
Es kann eine Ersatzperson gemeldet werden. Dazu wird eine Umbuchungsgebühr erhoben.