Basierend auf den Grundlagen der Suchtmedizin und Psychiatrie wird in diesem Kurs das Basisfachwissen vermittelt über spezifische Eigenschaften und Risiken suchterzeugender Substanzen, Suchtentstehung und Konsumauswirkungen bis hin zum Zustandsbild einer schweren Abhängigkeit mit gesundheitlichen und psychosozialen Folgen und Anforderungen an das beteilige Helfendennetz.
Auch werden im Kurs die medikamentösen Behandlungsoptionen bei Suchterkrankungen vorgestellt: Wirkung, Indikation, Anwendung von Opioidagonisten (Methadon), Psychopharmaka sowie Medikamente zur Linderung des Suchtdruckes. Häufig liegen bei Suchterkrankungen auch weitere psychische Störungsbilder vor (Komorbidität), auf die ebenfalls eingegangen wird. Teilnehmende sind eingeladen, Fallbeispiele aus der eigenen Praxis einzubringen.
- Die Teilnehmenden erwerben/erweitern ihr Basiswissen über Suchterkrankungen und deren Behandlungsmöglichkeiten.
- Sie verstehen Abhängigkeit als eine mehrschichtige und multifaktorielle Krankheit.
- Sie entwickeln ihr persönliches Suchtverständnis.
- Sie können wertvolle Erkenntnisse für ihr Tätigkeitsfeld ableiten.
- Ein Überblick auf das Kapitel F vom ICD:10; Psychische und Verhaltensstörungen
- Das biopsychosoziale Modell der Krankheitsentstehung
- Basiswissen über die Substanzen Alkohol, Cannabis, Benzodiazepine, Heroin und Kokain
- Komorbidität bei Suchterkrankungen
- Therapie, Schadensminderung, Substitutionsgestützte Behandlungen bei Suchterkrankungen
- Ansätze der motivierenden Gesprächsführung und lösungsorientierten Beratung
Fach- und Führungspersonen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich
Kursbestätigung
Der Kurs ist mit log-Punkten vom SBK-ASI anerkannt. Weitere Informationen finden Sie unter
e-log.ch/
CHF 360.00,
Rabatt CHF 30.- für Kooperationspartner
Anmeldeschluss: 4 Wochen vor Kursbeginn
Kurzfristigere Anmeldungen sind möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Abmelderegelung gemäss AGB: Eine Abmeldung Ihrerseits muss schriftlich erfolgen. Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist dies ohne Kostenfolge möglich. Danach bleibt die Veranstaltungsgebühr geschuldet.
Es kann eine Ersatzperson gemeldet werden. Dazu wird eine Umbuchungsgebühr erhoben.