Biologische Rhythmen und ihre Störungen bei Menschen verstehen, erkennen, stabilisieren und resynchronisieren
Biologische Rhythmen können bei Patien:innen und schichtdienstleistenden Pflegenden leicht aus dem Takt geraten. Zirkadiane Rhythmusstörungen sind die Folge, die sich auf Schlaf, Stoffwechsel, Kognition und Leistungsfähigkeit auswirken. In diesem Kurs lernen Sie die in uns tickenden inneren Uhren, biologischen Rhythmen und Zeitgeber zu verstehen. Sie lernen chronobiologisch relevante Lebensfunktionen einzuschätzen, zirkadiane Rhythmusstörungen zu erkennen und effektive chronotherapeutische Interventionen für Patient:innen und Schichtdienstleistende einzuleiten.
- Die Teilnehmenden verstehen das rhythmische System, biologische Rhythmen und Zeitgeber.
- Sie schätzen biologische Rhythmen und ihre Auswirkungen auf verschiedene Lebensfunktionen (z.B. Schlaf) und Pflegephänomene (z.B. Schmerz) ein.
- Sie erkennen zirkadianen Rhythmusstörungen im Rahmen des Chronopflegeprozesses.
- Sie lernen chronobiologisch begründete patientenbezogene Interventionen kennen.
- Sie übertragen Massnahmen des Schichtarbeits- und Erholungsmanagements auf ihre individuelle Situation.
- Chronobiologische Grundlagen: biologische Rhythmen, innere Uhren, zirkadianes System
- Chronopflege-Modell und Chronpflege-Prozess
- Chronobiologische Rhythmen von Schlaf, Verdauung, Emotionen, Kognition und Vitalfunktionen beim Menschen
- Zirkadiane Rhythmusstörungen, z.B. bei Schicht-/Nachtarbeit und Tag-Nacht-Umkehr bei Demenz
- Chronotherapie (Lichttherapie, Schlafförderung, temperaturregulierende Pflege, Timing von Zeitgebern), Chronoberatung, -hygiene und -pharmakologie
- Chrono- und Selbstpflege bei Schichtarbeit
Kursbestätigung
Der Kurs ist mit log-Punkten vom SBK-ASI anerkannt. Weitere Informationen finden Sie unter
e-log.ch/
CHF 330.00,
Rabatt CHF 30.- für Kooperationspartner
Anmeldeschluss: 4 Wochen vor Kursbeginn
Kurzfristigere Anmeldungen sind möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Abmelderegelung gemäss AGB: Eine Abmeldung Ihrerseits muss schriftlich erfolgen. Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist dies ohne Kostenfolge möglich. Danach bleibt die Veranstaltungsgebühr geschuldet.
Es kann eine Ersatzperson gemeldet werden. Dazu wird eine Umbuchungsgebühr erhoben.